Niedersächsischer Sachkundenachweis

Als anerkannter Sachkundeprüfer kannst du die theoretische und praktische Prüfung zum Niedersächsischen Sachkundenachweis nach § 3 NHundG direkt bei mir ablegen.

Bei mir kannst du sowohl die Sachkundeprüfung nach § 3 NHundG als auch den in Niedersachsen als gleichwertig anerkannten D.O.Q.-Test 2.0 ablegen.

Nachdenkender Hund mit Doktorhut und Brille

Wer braucht den Sachkundenachweis?

Hundehalter müssen in Niedersachsen grundsätzlich die erforderliche Sachkunde besitzen. Es gibt jedoch gesetzlich geregelte Ausnahmen, zum Beispiel wenn innerhalb der letzten zehn Jahre vor Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen ein Hund gehalten wurde.

Wenn du unsicher bist, ob du einen Sachkundenachweis benötigst, kläre dies bitte mit deiner zuständigen Gemeinde.

Theoretische und praktische Prüfung

Die theoretische Prüfung soll grundsätzlich vor Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden. Geprüft werden unter anderem Kenntnisse zu Hundehaltung, Hundeverhalten, Gefahrensituationen, Erziehung und rechtlichen Vorschriften.

Die praktische Prüfung ist grundsätzlich innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Entscheidend ist ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit dem Hund im Alltag – nicht das perfekte Ausführen möglichst vieler Signale.

Die theoretische Prüfung kann nach Absprache bei dir zu Hause, bei mir oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden. Wenn du die Theorie bereits bei einer anderen anerkannten Prüfstelle bestanden hast, kannst du die praktische Prüfung ebenfalls bei mir ablegen.

Preise

Weitere Informationen

Ausführliche und aktuelle Informationen findest du beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Informationen des LAVES

§ 3 NHundG – Sachkunde

Fragen zur Prüfung?

Wenn du Fragen zur theoretischen oder praktischen Prüfung hast, melde dich gerne bei mir.

Kontakt

Zurück zur Hauptseite